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   KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06   

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https://dejure.org/2006,6348
KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06 (https://dejure.org/2006,6348)
KG, Entscheidung vom 22.09.2006 - 25 UF 21/06 (https://dejure.org/2006,6348)
KG, Entscheidung vom 22. September 2006 - 25 UF 21/06 (https://dejure.org/2006,6348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein nicht eheliches Kind; Voraussetzungen für die Übertragung der elterlichen Sorge für ein nicht eheliches Kind; Umfang der Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Übertragung des Sorgerechts

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1, 2
    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 754
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Die gemeinsame elterliche Sorge ist der normative Regelfall (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; vgl. auch BVerfG-Ka FamRZ 2004, 354; BGH NJW 2000, 203).

    Ungeachtet der Frage, ob Eltern zu einem Konsens verpflichtet sind (vgl. KG, 16. Zivilsenat, FamRZ 2000, 504), ist bei Konflikten der Eltern in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge entscheidend, welche Auswirkungen eine mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird (BGH NJW 2000, 203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 111).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Die gemeinsame elterliche Sorge ist der normative Regelfall (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; vgl. auch BVerfG-Ka FamRZ 2004, 354; BGH NJW 2000, 203).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    - (BVerfG FamRZ 1981, 124);.
  • OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03

    Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    - (vgl. Brandenb. OLG FamRZ 2003, 1953 - 1955);.
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Um zu klären, ob die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl eines Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, ob zwischen den Eltern die Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung noch möglich ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2003, 1036).
  • OLG Celle, 14.11.2002 - 12 UF 81/02

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung des

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine ausreichende Gesprächsgrundlage voraus (OLG Celle FamRZ 2003, 1488).
  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Die gemeinsame elterliche Sorge ist der normative Regelfall (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; vgl. auch BVerfG-Ka FamRZ 2004, 354; BGH NJW 2000, 203).
  • OLG München, 24.07.2001 - 26 UF 664/01

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gleichrangigkeit der elterlichen

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Das gemeinsame Sorgerecht ist aufzulösen, wenn die Eltern in Erziehungsfragen unterschiedlicher Meinung sind und ihr tiefes Zerwürfnis sie hindert, die Belange des Kindes wahrzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 1999, 2682; KG, a.a.O.), etwa dann, wenn zu befürchten ist, dass sich an der bisherigen Kooperationslosigkeit zwischen den Eltern nichts ändern wird (OLG München FamRZ 2002, 189).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 6 UF 244/98

    Voraussetzungen für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Das gemeinsame Sorgerecht ist aufzulösen, wenn die Eltern in Erziehungsfragen unterschiedlicher Meinung sind und ihr tiefes Zerwürfnis sie hindert, die Belange des Kindes wahrzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 1999, 2682; KG, a.a.O.), etwa dann, wenn zu befürchten ist, dass sich an der bisherigen Kooperationslosigkeit zwischen den Eltern nichts ändern wird (OLG München FamRZ 2002, 189).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 1 UF 343/99

    Zu den Voraussetzungen einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB

    Auszug aus KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06
    Fehlt es beiden Eltern an der erforderlichen Kooperationsbereitschaft, können die für das Kindeswohl abträglichen Auswirkungen es rechtfertigen, einem Elternteil das gesamte Sorgerecht zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1636).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 5 UF 184/98
  • KG, 10.11.1989 - 17 UF 2346/89

    Entscheidung; Sorgerecht; Anhörung; Kind; Förderungsprinzip; Kontinuitätsprinzip

  • KG, 18.10.1999 - 16 UF 4606/99
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